Im Büro sollte nicht nur unter den Kollegen gutes Klima herrschen. Wenn es im Sommer richtig warm wird, kann eine Klimaanlage für das Büro Gold wert sein. Hier erfahren Sie, was Sie über Klimaanlagen für das Büro wissen sollten.
Monoblock oder Split-Klimaanlage? Welche ist für das Büro geeignet?
Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Klimaanlagen. Eine ist der Monoblock. Monoblock-Klimageräte sind äußerst praktisch, da sie überall hingestellt und benutzt werden können, wo eine Steckdose in der Nähe ist. Die Geräte bestehen aus einem Block und sind meist mit einem Abluftschlauch ausgestattet. Günstig in der Anschaffung sind sie außerdem auch.
Die Klimaanlage besteht aus einem Kompressor und einem Aggregat mit Kältemittel. Die Raumluft wird von einem Ventilatorensystem angesaugt, im Kühlaggregat gekühlt und anschließend wieder in den Raum geblasen. Wenn der Kompressor arbeitet und die Luft herunterkühlt, produziert er Wärme. Diese ist natürlich unerwünscht, da der Raum ja schließlich gekühlt werden soll. Bei einer Klimaanlage mit Abluftschlauch, welchen man einfach aus einem gekippten Fenster hängt, wird diese Wärme nach draußen abtransportiert.
Eine andere Art ist die Split-Klimaanlage. Split-Klimageräte bestehen aus zwei Komponenten, einem Außen- und einem Innengerät. Im Außengerät befindet sich der Kompressor mit dem Kältemittel. Das Außengerät ist mit dem Innengerät verbunden, welches die eigentliche Raumkühlung übernimmt. Split-Klimaanlagen haben den großen Vorteil, dass sie ziemlich leise arbeiten, da der lärmende Teil mit dem Kompressor draußen bleibt.
Welche Klimaanlage fürs Büro?
Generell sind für Büros Split-Klimageräte zu empfehlen. Das liegt vor allem an der Lautstärke. Monoblock-Klimageräte sind relativ laut. Wenn im Büro konzentriert gearbeitet werden soll, ist eine laute Klimaanlage eher störend. Das Raumklima wird zwar verbessert, aber der dauerhafte Lärm hebt einen guten Teil der Wirkung wieder auf.
Eine Split-Klimaanlage ist allein schon aufgrund des deutlich geringeren Geräuschpegels eine gute Wahl für das Büro. Zudem sind diese Geräte leistungsstärker und können den Raum nicht nur besser, sondern vor allem konstanter und gleichmäßiger abkühlen. Die Innengeräte können so angebracht werden, dass sie den Raum ideal kühlen. Ein Büro wird ja nur äußerst selten umgebaut. Man kann die Innengeräte daher so anbringen, dass an jedem Arbeitsplatz ein gleich gutes Klima herrscht. Bei mobilen Monoblock-Klimageräten ist das schwieriger. Die kühle Luft breitet sich vom Gerät aus im Raum aus. So kann es passieren, dass ein Angestellter neben der Klimaanlage friert, während der Kollege oder die Kollegin am anderen Ende des Raumes weiter vor sich hin schwitzt.
Allerdings ist für eine Split-Klimaanlage ein Mauerdurchbruch notwendig und das Außengerät muss an der Fassade oder auf dem Dach angebracht werden. Solche baulichen Veränderungen dürfen nur mit Zustimmung des Eigentümers bzw. Vermieters durchgeführt werden. Großkonzerne besitzen in der Regel ihre eigenen Bürogebäude, sodass es theoretisch kein Problem sein sollte, eine Klimaanlage zu installieren.
Kleine und mittelständische Unternehmen haben ihre Büros meistens nur gemietet. Eine Split-Klimaanlage zu installieren bedarf der Zustimmung des Vermieters. Es gilt zu klären, ob der Vermieter die bauliche Veränderung zulässt und unter welchen Bedingungen er dies tut. Er kann durchaus verlangen, dass die Fassade im Falle eines Auszugs der Mieter wieder in ihren Urzustand versetzt und der Mauerdurchbruch geschlossen wird.
Vielleicht beteiligt er sich auch an den Kosten der Klimaanlage. Man könnte die Vereinbarung treffen, dass er sich an den Kosten beteiligt und die Miete nicht erhöht. Für den Vermieter bedeutet das zunächst finanzielle Sicherheit, denn wer bauliche Veränderungen an seinem gemieteten Büro vornimmt und eine teure Klimaanlage installiert, plant höchstwahrscheinlich, noch einige Jahre weiter Mieter zu sein. Als Gegenleistung geht die Klimaanlage nach der Kündigung seitens des Mieters in den Besitz des Eigentümers über. Dieser kann ein Büro mit Klimaanlage sicherlich teurer vermieten als ein Büro ohne ein solches Gerät.
Das sollten Sie bei einer Monoblock-Klimaanlage fürs Büro beachten
Wenn eine Split-Klimaanlage nicht installiert werden kann, bleibt nur noch die Monoblock-Klimaanlage für das Büro. Dabei sollten vor allem die Kühlleistung und die Lautstärke stimmen. Die Kühlleistung muss zur Größe des Büros passen. Sie darf auch gerne etwas überdimensioniert sein. Eine Klimaanlage, die eine höhere Kühlleistung hat als benötigt, muss nicht auf der höchsten Stufe laufen. Das wirkt sich positiv auf die Geräuschentwicklung aus, welche ja in einem Büro besonders wichtig ist.
Eine Monoblock-Klimaanlage für das Büro sollte über zwei Schläuche verfügen. Einer ist der Abluftschlauch, der die Wärme des Kompressors nach draußen leitet. Der andere Schlauch wird ebenfalls durch das gekippte Fenster geführt und saugt frische Luft von draußen an. Dadurch entsteht weniger Zugluft und die Luft wird durch bessere Frischluft ausgetauscht.
Nicht nur das Geräusch der Klimaanlage selbst ist ein wichtiger Faktor. Wenn das Büro an einer stark befahrenen Straße liegt, wird es auch bei einer leisen Klimaanlage schnell relativ laut, da ja mindestens ein Fenster offen sein muss, um den Schlauch bzw. die Schläuche nach außen zu führen.
Um den Geräuschpegel zumindest ein wenig zu reduzieren, gibt es spezielle Vorrichtungen zum abdichten des Fensterspalts. Die Vorrichtungen gibt es als starre Variante oder als flexibles Modell mit einer robusten Plane. Die starre Variante muss natürlich genau zum verwendeten Fenster passen. Die Lösung mit der Plane passt für die meisten Fenster. Üblicherweise wird die Plane mit Klettverschluss angebracht, sodass sie schnell wieder entfernt werden kann. Die Plane verfügt über Öffnungen für die Schläuche. Mithilfe einer solchen Vorrichtung wird nicht nur der Lärmpegel etwas gedämpft. Es wird auch verhindert, dass die kühle Luft durch das Fenster wieder nach draußen strömt. Dadurch steigt die Effizienz der Klimaanlage.
Welche Klimaanlagen sind für Büros zu empfehlen?
Für das Büro ist eine Split-Klimaanlage die beste Wahl. Das Büro kann effizient und leise gekühlt werden. Besonders in großen Büros sollte nach Möglichkeit eine Split-Klimaanlage verwendet werden. Monoblock-Klimageräte sind in Großraumbüros nicht sonderlich effizient. Natürlich können auch mehrere Geräte eingesetzt werden, doch das vergrößert das Problem der Geräuschentwicklung nur noch weiter.
Sollen mehrere Büros von der Klimaanlage profitieren, ist eine Multi-Split-Klimaanlage die beste Wahl. An ein solches Gerät können mehrere Innengeräte angeschlossen werden. Die Innengeräte können unabhängig voneinander gesteuert werden.
Außerdem sind Klimaanlagen mit Inverter zu empfehlen. Klimaanlagen ohne Inverter kennen im Grunde nur die Betriebsmodi an und aus. Entweder sind sie abgeschaltet oder laufen mit maximaler Leistung. Der Inverter übernimmt die dynamische Leistungsregelung. Ventilatoren und Kompressoren laufen dann nur mit der Leistung, die für das gewünschte Büroklima notwendig ist.
Das bietet den Vorteil, dass das Material geschont wird, denn der Betrieb mit weniger als der maximalen Leistung sorgt für weniger Verschleiß. Auch seitens der Kosten lohnt sich eine Klimaanlage mit Inverter für das Büro. So wie ein Motor im mittleren Umdrehungsbereich weniger Treibstoff verbraucht als wenn er auf vollen Touren läuft, benötigt eine Klimaanlage mit dynamischer Leistungsregelung weniger Strom. Weniger Strom ist hier gleichbedeutend mit niedrigeren Kosten.
Gibt es ein Recht auf eine Klimaanlage im Büro?
Bestimmt hat sich jeder, der an einem brütend heißen Sommertag im Büro vor sich hin schwitzt, schon mal gefragt, ob der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, unter bestimmten Umständen eine Klimaanlage installieren zu lassen. Damit wäre die Arbeit im Sommer deutlich angenehmer.
Eine konkrete Vorschrift gibt es nicht. Natürlich hat der Arbeitnehmer ein Recht auf einen wohltemperierten Arbeitsplatz. Grundlegend ist der Arbeitgeber angehalten, bei Raumtemperaturen von mehr als 26 °C für Abkühlung zu sorgen. Wie genau das zu erfolgen hat, ist nicht vorgeschrieben. Es kann hier bereits genügen, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen vorhanden sind, um den Arbeitgeber aus der Pflicht zu nehmen. Das Wort „angehalten“ ist sehr wichtig. Eine streng geregelte Vorschrift gibt es nämlich nicht.
Ab 30 Grad Raumtemperatur muss der Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz aktiv werden. Er hat mehrere Möglichkeiten zur Auswahl, unter anderem die Bereitstellung von kühlenden Getränken oder zusätzliche Lüftungsmaßnahmen. Wichtig ist nur, dass „effektive Maßnahmen“ zur Senkung der Raumtemperatur getroffen werden.
Zusätzliche Maßnahmen müssen erst ab 35 Grad Raumtemperatur ergriffen werden. Es gibt aber kein Gesetz, welches die Installation einer Klimaanlage vorschreibt. Wenn der Chef eine Klimaanlage verweigert, muss man nach einer anderen Lösung suchen. Der Arbeitgeber hat die Wahl, wie er für eine erträgliche Temperatur sorgt. Er darf die Situation nur nicht ignorieren. Räume mit einer Innentemperatur von 35 Grad Celsius oder mehr, sind laut Arbeitsstättenverordnung nicht als Arbeitsraum zu gebrauchen. Das gilt für Büros und andere Arbeitsstätten, für die es keine anders lautenden Regelungen gibt.
Die Arbeit aufgrund von hohen Temperaturen einfach niederzulegen ist übrigens keine gute Idee. Es gibt keine gesetzlich festgelegte „Hitzefrei-Temperatur“. Die Arbeit darf nur eingestellt werden, wenn der Arbeitnehmer ein konkretes Gesundheitsrisiko nachweisen kann. Er selbst trägt die Beweislast und das Risiko, eine Abmahnung oder sogar die Kündigung zu erhalten, sollten Arbeitgeber und Gerichte keine Gesundheitsgefährdung feststellen.